Rechtliche Angaben
Mietbedingungen für die Transportervermietung
§ 1 Geltungsbereich
Diese Bedingungen gelten für die Vermietung von Fahrzeugen durch MoveMax Transporte, Inhaber Maxim Newerowski, Leystraße 14, 57555 Mudersbach (nachfolgend „Vermieter") an Verbraucher und Unternehmer (nachfolgend „Mieter"). Abweichende Bedingungen des Mieters gelten nur, wenn der Vermieter ihnen schriftlich zustimmt.
§ 2 Zustandekommen des Mietvertrags
Die Darstellung der Fahrzeuge und Preise auf dieser Website ist kein bindendes Angebot. Der Mieter gibt mit seiner Anfrage ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Anmietung in Textform bestätigt oder das Fahrzeug übergibt.
Der Mietvertrag wird bei der Übergabe schriftlich geschlossen. Darin werden Mietdauer, Preis, Fahrer, Kilometerstand und Fahrzeugzustand festgehalten.
§ 3 Mietpreis und Zahlung
Es gelten die auf dieser Website genannten Preise: 4 Stunden 50 € (4 Stunden, bis 100 km); Ganztagstarif 89 € (ein ganzer Tag, bis 250 km); 24 Stunden 130 € (24 Stunden, bis 600 km); Lange Strecke 200 € (Dauer nach Absprache, bis 1.200 km).
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Jede Tarifstufe enthält die bei ihr genannte Kilometerzahl. Die enthaltenen Kilometer gelten je Anmietung, nicht je Tag. Jeder darüber hinaus gefahrene Kilometer wird nach dem im Mietvertrag vereinbarten Kilometersatz berechnet. Die kürzeste buchbare Mietdauer beträgt 4 Stunden. Dauert die Anmietung länger als 24 Stunden, wird der Preis für jeden weiteren Tag im Mietvertrag vereinbart.
Die Zahlung ist bei Rückgabe des Fahrzeugs fällig. Die Zahlungsart wird bei der Buchung vereinbart.
§ 4 Kaution
Bei Übergabe hinterlegt der Mieter eine Kaution. Ihre Höhe und der Weg der Zahlung werden vor der Anmietung genannt und im Mietvertrag festgehalten. Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs zurückgezahlt. Der Vermieter darf mit fälligen Forderungen aus dem Mietverhältnis aufrechnen, insbesondere mit Kosten für Schäden, fehlenden Kraftstoff, Reinigung, Bußgelder und Mehrkilometer.
§ 5 Fahrer und Fahrerlaubnis
Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag namentlich eingetragenen Personen geführt werden. Jeder Fahrer muss eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen und mindestens 18 Jahre alt sein. Führerschein und Personalausweis sind bei der Übergabe im Original vorzulegen.
Die Überlassung des Fahrzeugs an nicht eingetragene Personen ist untersagt und führt zum Verlust des Versicherungsschutzes.
§ 6 Nutzung des Fahrzeugs
Der Mieter verpflichtet sich:
- das Fahrzeug schonend zu behandeln und alle Vorschriften zu beachten,
- die zulässige Nutzlast und das zulässige Gesamtgewicht nicht zu überschreiten,
- die Ladung ordnungsgemäß zu sichern,
- das Fahrzeug abzuschließen und die Schlüssel nicht im Fahrzeug zu lassen,
- im Fahrzeug nicht zu rauchen,
- keine Tiere ohne Absprache zu befördern,
- keine gefährlichen, verderblichen oder verbotenen Güter zu befördern,
- das Fahrzeug nicht zu Fahrschulzwecken, für Motorsport oder zur Weitervermietung zu nutzen,
- keine Fahrten ins Ausland ohne vorherige Zustimmung durchzuführen.
§ 7 Kraftstoff
Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben und ist vollgetankt zurückzugeben (voll zu voll). Fehlender Kraftstoff wird zum ortsüblichen Preis berechnet, zuzüglich der tatsächlich angefallenen Kosten für das Nachtanken. Es ist der vorgeschriebene Kraftstoff zu tanken; Kosten einer Fehlbetankung trägt der Mieter.
§ 8 Versicherung
Das Fahrzeug ist haftpflichtversichert und verfügt über eine Vollkaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung je Schadensfall. Ihre Höhe wird vor der Anmietung genannt und im Mietvertrag festgehalten. Die Selbstbeteiligung trägt der Mieter.
Der Versicherungsschutz entfällt insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, bei Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, bei Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis, bei Überladung und bei Überlassung an nicht eingetragene Fahrer. In diesen Fällen haftet der Mieter in voller Höhe.
Nicht versichert sind Schäden an der Ladung.
§ 9 Übergabe und Rückgabe
Übergabe und Rückgabe erfolgen am Standort des Vermieters in Mudersbach zu den im Mietvertrag vereinbarten Zeiten. Bei der Übergabe wird der Fahrzeugzustand gemeinsam festgestellt und in einem Protokoll festgehalten; dasselbe gilt für die Rückgabe.
Das Fahrzeug ist besenrein zurückzugeben, also gefegt und frei von Ladungsresten. Ist eine Reinigung erforderlich, werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet. Der Zustand wird bei der Rückgabe gemeinsam festgestellt und im Protokoll festgehalten.
Wird das Fahrzeug verspätet zurückgegeben, wird jede angefangene Stunde nach dem im Mietvertrag vereinbarten Satz berechnet. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 10 Schäden, Unfall und Panne
Bei einem Unfall ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich die Polizei zu verständigen und den Vermieter zu informieren – auch bei geringfügigen Schäden und bei Schäden ohne Beteiligung Dritter. Unfallgegner, Zeugen und Kennzeichen sind festzuhalten. Der Mieter darf keine Schuldanerkenntnisse abgeben.
Bei einer Panne ist der Vermieter zu verständigen, bevor eine Werkstatt beauftragt wird.
Bußgelder, Verwarnungsgelder und Gebühren, die während der Mietzeit anfallen, trägt der Mieter. Für die Bearbeitung einer Halteranfrage werden die tatsächlich angefallenen Kosten berechnet.
§ 11 Stornierung
Der Mieter kann die Anmietung jederzeit absagen. Die Absage erfolgt in Textform oder telefonisch. Sagt der Mieter ab, schuldet er den vereinbarten Mietpreis abzüglich der Aufwendungen, die der Vermieter dadurch erspart, und abzüglich dessen, was der Vermieter durch anderweitige Vermietung des Fahrzeugs erlangt. Je früher die Absage eingeht, desto eher lässt sich der Termin anderweitig vergeben.
Kann der Vermieter das Fahrzeug aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (etwa Unfall oder Totalschaden beim Vormieter), nicht bereitstellen, wird der Vertrag rückabgewickelt. Bereits gezahlte Beträge werden erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 12 Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
§ 13 Datenschutz
Die im Rahmen des Mietvertrags erhobenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrags verarbeitet. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.
§ 14 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.